Curriculum Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT)
Das ZEP bietet das vollständige Curriculum in „Spezieller Psychotraumatherapie” an, das zum Zertifikat der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) führt.
Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Versorgung von Patient:innen mit Traumafolgestörungen. Da entsprechende Unterrichtsinhalte in den grundständigen Weiter- und Ausbildungscurricula von Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeut:innen nicht in ausreichendem Umfang integriert sind, empfiehlt die DeGPT folgende Standards für eine Qualifikation in „Spezieller Psychotraumatherapie (DeGPT)“. Das von der DeGPT erarbeitete Curriculum trägt der Forderung Rechnung, anerkannte Behandlungsverfahren bzw. Behandlungsmethoden zu lehren und wird regelmäßig nach dem aktuellen Stand der Forschung aktualisiert.
Die vorliegende Curriculums-Version basiert auch auf den Ergebnissen einer Umfrage der DeGPT bei Absolvent:innen ihrer Curricula. Die Ergebnisse zeigten einen erhöhten Bedarf an Weiterbildung für die Themenbereiche Akute Traumafolgestörungen, Dissoziative Störungen und Interkulturelle Kompetenz. Aus diesem Grund wurden Vertiefungsmodule von jeweils 16 UE zu diesen Themen entwickelt.
Zwei dieser Module („Akute Traumafolgestörungen“ und „Dissoziative Störungen“) sind ein fester Bestandteil unseres Curriculums. Das Vertiefungsmodul „Interkulturelle Kompetenz“ bieten wir gerne auf Anfrage an.
Inhalte
- Einführung in die Psychotraumatologie
- Theoretische Grundlagen und Diagnostik
- Beziehungsgestaltung
- Traumafokussierte Behandlung der PTBS
- Interkulturelle Kompetenzen
- Behandlung komplexer Traumafolgestörungen
- Selbsterfahrung und Psychohygiene
Veranstaltung im Überblick: Termine & Anmeldung
Zielgruppe
Approbierte psychologische und
ärztliche Psychotherapeut:innen sowie psychologische Psychotherapeut:innen und Assistenzärzt:innen in fortgeschrittener Ausbildung (nach Approbation Erwerb des
Zertifikates möglich).
Das Curriculum steht auch anderen klinisch-psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen offen, führt jedoch nicht zum DeGPT-Zertifikat.
Zeit und Ort
Die Seminare finden jeweils
freitags (13:00 bis 19:45 Uhr) und samstags (9:00 bis 17:00 Uhr)
in Hamburg statt.
Das ZEP arbeitet mit einer Vielzahl
an Veranstaltungsorten in Hamburg zusammen. Die genaue Räumlichkeit wird nach Anmeldung mitgeteilt.
Kursgebühr
Pro Modul
(16 UE): 380 Euro
Gesamtes Curriculum
(inkl. Kolloquium)
(128 UE): 3.070 Euro
Beide Vertiefungsmodule
(32 UE): 380 Euro
Ratenzahlung möglich
Üblich: 2 Raten á 1.725 Euro
Weitere Informationen und FAQs
Das Abschlusskolloquium bildet den Abschluss des Curriculums spez. Psychotraumatherapie.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Abschlusskolloquium und das anschließende Zertifikat sind:
- die abgeschlossene Fortbildung
- 4 supervidierte und dokumentierte Behandlungsfälle (Kurzfassung, 4-6 Seiten) mit unterschiedlichen Störungsbildern ((Vollbild PTBS, andere Diagnosen in Zusammenhang mit traumatischen Erlebnissen und - wenn möglich - Akuttraumatisierung), von denen alle Behandlungsfälle eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens zwei traumaspezifischer Testverfahren) beinhalten müssen und zwei dem Abschlusskolloquium zugrunde gelegt werden (einzureichen ca. eine Woche vor dem Termin per Mail). Vorzugsweise sollten die Fälle videodokumentiert sein. Insgesamt müssen mindestens 50 traumatherapeutische Behandlungsstunden absolviert und dokumentiert worden sein. Die Supervision der Behandlungsfälle soll im Verhältnis 1:4 erfolgen. Alle Stunden, die nach Beginn des Curriculums durchgeführt wurden, können angerechnet werden. Bei der Suche nach Behandlungsfällen/Patient:innen können wir leider nicht unterstützen.
- 20 UE Supervision (für alle Fälle gemeinsam)
Es handelt sich um ein Kollegiales fallbezogenes Gespräch mit Dokumentation der Prüfungsthemen in einem stichpunktartigen Protokoll.
Das Abschlusskolloquium kann in einem späteren Curriculum absolviert werden, wenn o.g. Bedingungen nicht innerhalb des eigenen Curriculums erfüllt werden konnten. Aus diesem Grund bedarf das Abschlusskolloquium einer gesonderten Anmeldung per Email. Die Kosten sind im Curriculums-Preis enthalten.
Weiterführende Fragen:
"Wer entscheidet, welche zwei der vier Fälle als Grundlage für die Prüfung dienen?" - Das können Sie selbst entscheiden.
"Reicht das Einreichen der Rechnungen mit der Angabe der Stunden oder sollte (zusätzlich) die Tabelle auf der Webseite eingereicht werden?" - Die Tabelle macht es übersichtlicher für uns; Unterschriften werden aber nicht gebraucht, wenn Rechnungen mit Datum und UE vorgelegt werden können.
"Kann das Abschlusskolloquium absolviert werden, wenn mit Ausnahme des Vertiefungsmoduls alle anderen Module belegt wurden und das Vertiefungsmodul unmittelbar nachgeholt wird?" - Eigentlich nicht, außer die Termine sind in ihrem Curriculum so geplant. Dann erhalten Sie das Zertifikat nicht nach dem Kolloquium, sondern nach dem Vertiefungsmodul bzw. Ihrem letzten Modul. Alle Nachholtermine müssen vor dem Kolloquium abgeschlossen sein.
"Wie lauten die Fristen für Supervisionsnachweise, Dokumentationsnachweis der 50 Behandlungsstunden, Anmeldung zum Abschlusskolloquium?" - SuVi Nachweise, Behandlungsstunden-Dokumentation sowie auch die Fälle (alle 4 in schriftlicher Form) müssen etwa 1 Woche vor dem Termin an uns und den Dozenten per Mail verschickt werden. Für die Anmeldung zum Kolloquium erhalten Sie etwa einen Monat vorher eine Mail, nach der sie sich dafür verbindlich anmelden können (vorher können wir keine verbindlichen Anmeldungen annehmen). In der Mail stehen auch nochmal alle Informationen.
"Gibt es eine Vorgabe für die Art des Dokumentationsnachweises der 50 Behandlungsstunden?" - Nein. Wir schlagen vor, die Behandlungsstunden gemeinsam mit den Fällen zu dokumentieren (z.B. in der schriftlichen Ausführung je Fall zu Beginn einen Satz, wie viele Stunden ingesamt für den Fall angefallen sind oder im Verlauf je Therapie-Abschnitt (z.B. X Stunden Diagnostik, X Stunden Expo, ...)
"Testdiagnostik: Sind nach durchgeführter Eingangsdiagnostik Verlaufsmessungen und eine Abschlussmessung erforderlich?" - Nein
"Gibt es Vorgaben wie weit die dokumentierten Fälle fortgeschritten sein müssen, wenn diese noch nicht abgeschlossen sind?" - Nein
Für alle Termine sind Fortbildungspunkte bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt. Die Fortbildungspunkte werden von den ärztlichen und psychotherapeutischen Länderkammern wechselseitig anerkannt. Da die Veranstaltung in Hamburg akkreditiert ist, gilt dies auch für die anderen Bundesländer.
Die Kosten für nicht oder nur teilweise besuchte Kurstage bzw. Curricula können nicht zurückerstattet werden.
Es besteht nach Absprache die Möglichkeit, verpasste Kurstage innerhalb von 2 Kalenderjahren kostenfrei nachzuholen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Absage/Abmeldung vom Seminar. Die Verantwortlichkeit, unter denen auf der Website veröffentlichten Terminen einen passenden Nachholtermin zu finden, liegt beim Teilnehmenden; das Sekretariat hilft gerne bei Schwierigkeiten.
Anerkannt werden kann prinzipiell was:
1.) von einem anderen DeGPT-zertifizierten Institut im dortigen Curriculum Spezielle Psychotraumatherapie angeboten wurde
2.) von EMDRIA angeboten wurde (EMDR)
Gegebenenfalls sind Einzelfallprüfungen notwendig. In jedem Fall benötigen wir entsprechende Nachweise per Email.
Wir erkennen Supervisionsstunden von externen Supervisior:innen gerne an, wenn eine Qualifikation zu besonderer Expertise in der Supervision von Traumapatient:innen vorliegt. Das kann z.B. ein Zertifikat der DeGPT oder von EMDRIA sein. Gegebenenfalls sind Einzelfallprüfungen notwendig.
Rückwirkende Anerkennung älterer Supervisionen sind leider nicht möglich, da das erlernte Wissen umgesetzt und supervidiert werden soll. Es müssen also alle 20 UE parallel oder im Anschluss an das Curriculum absolviert werden.
Nach der Abgabe Ihrer Dokumente und dem Absolvieren des Kolloquiums erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über die Teilnahme am Gesamtcurriculum sowie dem erfolgreichen Absolvieren des Abschlusskolloquiums. Das eigentliche Zertifikat müssen Sie dann bei der DeGPT beantragen. Die ausgestellte Bescheinigung von uns gilt dort als Qualifizierung zum Erhalt des Zertifikats. Im ersten Schritt ist hierfür eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der DeGPT notwendig. Detaillierte Informationen erhalten Sie im Rahmen des Abschlusskolloquiums.
Für das DeGPT-Zertifikat müssen Sie eines der drei Vertiefungsmodule "Dissoziative Störungen", "Behandlung akuter Traumafolgestörungen" oder "Interkulturelle Kompetenzen" absolvieren. Zwei dieser Module sind fester Bestandteil unseres Lehrplans. Die Teilnahmegebühr von 380 Euro deckt beide Seminare ab, wobei Ihnen das zweite kostenlos angeboten wird.
Sollten Sie nur an einem Vertiefungsmodul teilnehmen wollen, ist es nicht möglich, eine teilweise Zahlung oder Rückerstattung zu erhalten.
Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie nur an einem der Vertiefungsmodule teilnehmen möchten.
Weitere Antworten auf Ihre Fragen (z.B. zum Nachholen oder Stornieren) finden Sie in unseren FAQs. Für alle weitere Fragen stehen wir unter sekretariat@zep-hh.de zur Verfügung.
Leider können wir bei der Suche nach Therapieplätzen für eine Traumatherapie nicht unterstützen. Eine Auflistung aller DeGPT-Traumatherapeut:innen finden Sie hier. Ansonsten empfehlen wir den Weg über die 116 117.