Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma"

Das ZEP bietet die additive Zusatzqualifizierung (ZQ) "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" an, welche für Integrationslehrkräfte vom BAMF gefördert wird.

 

Die neu konzipierte additive Zusatzqualifizierung (ZQ) für Lehrkräfte "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" löst die im Jahr 2016 befristet eingeführte individuelle Förderung der Fortbildungen von Lehrkräften im Bereich "Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten" ab.

Durch dieses Angebot erhalten Lehrkräfte die Möglichkeit, das nötige Wissen und die Kompetenz für einen traumasensiblen Unterricht zu erwerben. Die Lehrkräfte sollen potenzielle Herausforderungen im Gruppenprozess erkennen, mögliche Lösungswege entwickeln, in individuellen Krisensituationen angemessen reagieren und das Unterrichtsgeschehen lenken können.

 

Inhalte

Die ZQ umfasst 5 Module an 4 Fortbildungstagen (ingesamt 32 Unterrichtseinheiten (UE)) Präsenzphase und 8 UE Selbstlernphase, die sich in folgende fünf Module aufteilen:

  1. Theoretische Grundlagen
  2. Erkennen von Traumatisierungen und Traumafolgen
  3. Traumasensibler Unterricht und Umgang mit Lernschwierigkeiten
  4. Kursteilnehmenden- und Verweisberatung
  5. Maßnahmen zur Selbstfürsorge, kollegialen Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die in pädagogischen Kontexten arbeiten (insbesondere an Mitarbeitende in Integrationskursen) und an alle Berufsgruppen im sozialen Bereich

Zeit und Ort

Die Seminare finden jeweils
samstags (9:00 bis 16:30Uhr) und sonntags (9:00 bis 16:30 Uhr) statt.
Das ZEP arbeitet mit einer Vielzahl
an Veranstaltungsorten in Hamburg zusammen. Die genaue Räumlichkeit wird nach Anmeldung mitgeteilt.

Kursgebühr

Gesamtes Curriculum
(32 Unterrichtseinheiten): 540 Euro

Mögliche Kostenübernahme vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Höhe von 448 Euro
für Integrationslehrkräfte.

Inkl. Getränke, Pausensnacks und digitaler Seminarunterlagen.

Weitere Informationen und FAQs

BAMF-Kostenübernahme

Die Kostenerstattung erfolgt über das BAMF. Der Rechnungsempfänger sind die Teilnehmenden, sodass auch die Kostenerstattung in der Verantwortung der Teilnehmenden steht. Folgende Informationen sind auf der Website des BAMF zu finden. Dort finden Sie auch alle notwendigen Dokumente als Download.

Die Kostenerstattung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Erfolgreicher Abschluss der Zusatzqualifizierung
  • Für alle ZQ's-Trauma, die zwischen dem 01.04.2019 und 30.06.2021 beendet wurden, ist ein Nachweis von mindestens 300 geleisteten UE in Integrationskursen nach § 43 AufenthG und / oder in Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG zu erbringen. Die Frist, innerhalb der die UE nachzuweisen sind, beträgt (gerechnet ab Beendigung der ZQ) 24 Monate.
  • Für alle ab dem 01.07.2021 beendeten ZQ's genügt der Nachweis von 150 UE. Diese 150 UE können in einem Zeitkorridor von 24 Monaten, nämlich innerhalb von 12 Monaten vor und 12 Monaten nach Beendigung der Zusatzqualifizierung, erbracht werden.
  • Lehrkräfte, die bereits die individuelle BAMF-Förderung für eine Fortbildung im Bereich "Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten" erhalten haben, können diese für eine Teilnahme an der Zusatzqualifizierung "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" nicht mehr in Anspruch nehmen.

Eine Rückerstattung kommt nur in den Fällen in Frage, in denen die Kosten nicht bereits von anderer Seite (z.B. BA, Jobcenter, Kursträger) übernommen worden sind.

Nachholen verpasster Seminare

Die Kosten für nicht oder nur teilweise besuchte Kurstage bzw. Curricula können nicht zurückerstattet werden.

Anrechnung anderswo absolvierter Seminare

Anerkannt werden kann prinzipiell was von einem anderen zertifizierten Institut im dortigen Curriculum angeboten wurde.
Gegebenenfalls sind Einzelfallprüfungen notwendig. In jedem Fall benötigen wir entsprechende Nachweise per Email.

 

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