Fortbildung • Schulung • Supervision

(Onlineveranstaltung)

Seit 2017 haben Betroffene schwerer Straftaten die Möglichkeit während des gesamten Strafverfahrens – von Beginn der polizeilichen Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters – die Unterstützung zertifizierter Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in Anspruch zu nehmen, die für ihre Tätigkeit von der Justiz vergütet werden.

Unsere Weiterbildung ermöglicht es Ihnen, als zertifizierte/r Prozessbegleiter:in tätig zu werden: Sie unterstützen und begleiten Betroffene um ihnen während des Strafverfahrens Sicherheit und Orientierung zu geben. Sie wurde von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg als Weiterbildung im Sinne des §3 Abs. 2 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 anerkannt und wird in Kooperation mit dem Zentrum für Handlungskompetenz Lüneburg durchgeführt.

Die Fortbildung wird in den Bundesländern Baden-Wüttenberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nord-Rhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt anerkannt. Teilweise müssen individuelle Anträge gestellt werden, Unterlagen hierzu stellen wir gerne zur Verfügung.

Für die Ankerkennung in den weiteren Bundesländern wenden Sie sich gerne an das Sekretariat.

Zielgruppe

Fachkräfte aus psychosozialen Berufsfeldern, die einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen (Qualifikationen müssen durch Nachweise belegt werden).

Inhalte

Das Curriculum erfüllt die Standards für die psychosoziale Prozessbegleitung, die 2014 von einer Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz vorgelegt wurden und ist bei der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg akkreditiert.

Die Lerninhalte werden von Dozentinnen und Dozenten aus der Praxis vermittelt (u.a. Psychologinnen und Psychologen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte), die aus ihrer jeweiligen Perspektive das Strafverfahren und die Begleitung von Betroffenen beleuchten.

Das Curriculum besteht aus sieben Modulen (100 UE Seminare, 8 UE Supervision, 6 UE Colloquium, zwei Intervisionssitzungen im Umfang von je 4 UE). Hinzu kommt nachzuweisende Eigenlektüre im Umfang von 20 UE. Der Gesamtstundenumfang beträgt 142 UE.

Im Einzelnen werden die folgenden Inhalte vermittelt:

– Grundlagen des Straf- und Strafverfahrensrechts (einschließlich Fragen von Begutachtung und Glaubhaftigkeitsprüfungen)

– Grundlagen des Familienrechts (u.a. in Bezug auf das Gewaltschutzgesetz)

– Möglichkeiten und Grenzen der psychosozialen Prozessbegleitung (einschließlich wichtiger Fragen zur Haltung)

– Kriminologische Inhalte (u.a. aus dem Bereich der Viktimologie)

– Psychotraumatologie (u.a. Akutintervention und Möglichkeiten zur Stabilisierung)

– Grundsätze der ressourcenorientierten, systemischen und lösungsorientierten Arbeitsweise

– Grundsätze der ressourcenorientierten, systemischen und lösungsorientierten Arbeitsweise

Informationen zur Zertifizierung: Zertifizierung Prozessbegleitung

Zeit und Ort

Eine Übersicht der einzelnen Termine finden Sie hier: Termine 2024/2025

Die Seminare finden jeweils freitags (13.00 bis 19.45 Uhr) und samstags (9.00 bis 17.00 Uhr) online über Zoom statt.

Kursgebühr

Gesamtes Curriculum (122 UE): 2320,– €

Ab 2024:

Gesamtes Curriculum (122 UE): 2770,– €

Das Curriculum soll grundsätzlich komplett gebucht werden, wobei eine Zahlung auch in Raten möglich ist. Wenn freie Plätze vorhanden sind, können Module auch einzeln gebucht werden. Die Seminarunterlagen werden Ihnen per email digital zur Verfügung gestellt.

Sie haben Interesse?

Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular .

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